Die Senatorin für Kinder und Bildung möchte mit der Digitalisierung der Zuwendungsanträge einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsorientierten Verwaltung gehen.
Ab sofort können Sie Ihre Anträge für die Projektförderung zur Grundfinanzierung der Kindertagesbetreuung für Elternvereine ganz bequem online über unser neues Antragsformular einreichen. Diese digitale Umstellung soll für eine deutlich effizientere, transparentere und benutzerfreundlichere Bearbeitung des gesamten Antragsprozesses sorgen.
In den folgenden Absätzen wird Ihnen detailliert erklärt, wie das Online-Antragsformular auszufüllen ist.
Der gezeigte Prozessbalken ist ein Beispiel und führt durch das Online-Antragsportal. Er kann am Ende des Formulars genutzt werden, um auf die vorherigen Seiten zurück zu navigieren.
In dem Bild oben ist das Formularblatt für die antragstellende Person ausgewählt (blau hinterlegt).
Auf der ersten Seite des Formulars geht es um allgemeine Informationen zur Nutzung des Antragsformulars.
Mit der Digitalisierung des Zuwendungsbeantragung möchte die Senatorin für Kinder und Bildung einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsorientierten Verwaltung gehen.
Ab sofort können Anträge für Zuwendungen ganz bequem online über das neue Antragssystem eingereicht werden. Diese digitale Umstellung soll für eine deutlich effizientere, transparentere und benutzerfreundlichere Bearbeitung des gesamten Antragsprozesses sorgen.
Auf der nächsten Seite des Formulars geht es um Datenschutz und Veröffentlichung.
Zustimmung zur Datenverarbeitung zwingend notwendig, um einen Antrag zu stellen.
Zustimmung zur Veröffentlichung im Rahmen des veröffentlichten Zuwendungsbericht vom Senator für Finanzen zwingend notwendig, um einen Antrag zu stellen.
Auf der nächsten Seite des Formulars geht es um die Eingabe der Antragstellenden Person.
Die hier eingegebene E-Mail-Adresse wird als Hauptkontakt für alle Schreiben der Senatorin für Kinder und Bildung genutzt.
Beim Projektmittelverfahren der Senatorin für Kinder und Bildung sind grundsätzlich folgende antragstellende Personen antragsberechtigt:
Nicht rechtlich selbstständige Zusammenschlüsse wie Kollektive, Netzwerke, nicht eingetragene Vereine können ebenfalls einen Antrag stellen, allerdings muss zwingend eine natürliche Person als Antragsteller:in angegeben werden.
Außerdem kann ausgewählt werden, ob es eine zusätzliche Ansprechperson gibt, die beispielweise die Projektabwicklung macht.
Auswahl antragstellende Person ist hier die natürliche Person.
Folgende Felder sind auszufüllen:
Anschrift:
Es handelt sich um Pflichtfelder mit Ausnahme der Webseite.
Auswahl antragstellende Person ist hier die juristische Person.
Folgende Felder sind auszufüllen:
Vertretungsberechtigte Person
Anschrift juristische Person:
Hochladen von Vereinssatzung / Satzung der Gesellschaft und dem Vereins-/Handelsregisterauszug erforderlich. Bitte beachten, dass hier maximal 1 MB pro PDF-Dokument möglich ist.
Es handelt sich um Pflichtfelder mit Ausnahme der Webseite.